§ 240 KAGB in der Praxis: Gesellschafterdarlehen von Immobilien-Sondervermögen

Wichtiger Hinweis Diese Inhalte stellen weder eine steuerliche noch eine rechtliche Beratung dar. Sie dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und können eine individuelle Beratung durch qualifizierte Steuer-, Rechtsberater:innen nicht ersetzen. Die Finanzierung von Immobilien über Fondsstrukturen erfolgt regelmäßig über zwischengeschaltete Immobilien-Gesellschaften.…